AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.    Geltungsbereich

1.1    Die Einheitsbedingungen gelten ausschließlich zwischen Kaufleuten.
1.2    Es gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, sofern sie nicht von unseren nachfolgenden VLZ abweichen.
1.3    Abweichungen von den VLZ sind nur wirksam, wenn wir  sie  schriftlich bestätigen.

2.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit, Fristen

2.1    Erfüllungsort für alle Ansprüche aus geschlossenen Verträgen ist Münster.
2.2    Sofern der Käufer Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2.3    Für diese VLZ und unsere gesamten Rechtsbeziehungen zum Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.4    Sollte eine Bestimmung in diesen VLZ oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2.5    Erklärungsfristen sind nur eingehalten, wenn uns die Erklärung innerhalb der Frist zugegangen ist.

3.    Auftragserteilung

3.1    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2    Ein verbindlicher Vertrag kommt wirksam erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, im Einzelfall auch mit der termingemäßen Ausführung des Auftrags zustande.
3.3    Maßgebend für Inhalt und Umfang unserer Pflichten ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

4.    Lieferung, Abnahmepflicht

4.1    Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4.2    Versandkosten, Kosten besonderer Verpackung oder sonstige zusätzliche Aufwendungen werden gesondert berechnet.
4.3    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4.4    Liefertermine werden nur als Liefermonate + zwölf Tagen Nachlieferungsfrist angegeben. Fixtermine werden nicht akzeptiert.
4.5    Kommt der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nach, können wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 10% des eingegangenen Auftragswertes. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes ist nicht ausgeschlossen.

5.    Unterbrechung der Lieferung

Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, falls unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs die Einhaltung unmöglich machen (z.B. Streik, höhere Gewalt, Verzögerung bei Unterlieferanten usw.). Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde Rechte hieraus erst geltend machen, wenn er uns nach Überschreitung der Lieferzeit eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese abgelaufen ist.

6.    Mängelrügen, Gewährleistungen

6.1    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und Mängel, die entweder ganz ohne oder aber nach einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar sind (offene Mängel), dem Verkäufer innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Die Ware gilt auch dann als genehmigt, wenn der Käufer im Falle einer Rüge auf Verlangen von uns hin die Ware nicht innerhalb einer Woche an uns zurückschickt. Die Kosten der Rücksendung werden im Falle berechtigter Rüge von uns getragen.
6.2    Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Passform, Ausrüstung, Maße, Farbe, des Gewichts oder des Designs u.ä. dürfen nicht beanstandet werden.
6.3    Im Falle berechtigter Mängelrügen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 30 Tagen nach Rückempfang der beanstandeten Ware.
6.4    Nach Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs oder Nichteinhaltung der in Absatz 3 genannten Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
6.5    Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung durch den Käufer schriftlich an uns gemeldet werden. Für verdeckte Mängel gilt   eine Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Lieferung.
6.6    Die Zusicherung von Eigenschaften ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
6.7    Die bloße Rücksendung der Ware an uns ersetzt keine ordnungsgemäße Rüge.
6.8    Rücksendungen von Fehllieferungen werden nur akzeptiert, wenn sich die Ware im Originalzustand, einschließlich Verpackung und Auszeichnung, befindet. Die Fehllieferung ist entsprechend Abs.1 anzuzeigen.

7.    Zahlung

7.1    Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang bis spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 4% Skonto. Skontoabzug kann nur beansprucht werden, wenn wir innerhalb der Skontofrist uneingeschränkt über den Zahlbetrag verfügen können.
7.2    Ist die Zahlung nicht bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum bei uns eingegangen, sind wir berechtigt, von diesem Zeitpunkt an auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.3    Unabhängig von anderweitigen Bestimmungen des Käufers sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf bestehende ältere Schulden aufzurechnen. Nehmen wir Schecks oder Wechsel entgegen, wozu wir nicht verpflichtet sin, gilt die Zahlung erst mit der vorbehaltlosen Einlösung als bewirkt. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
7.4    Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte- berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und/oder sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig  zu stellen.
7.5    Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Kosten und Zinsen oder bei unberechtigter Annahmeverweigerung früherer Lieferungen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus jedwedem laufenden Vertrag mit dem Käufer verpflichtet.
7.6    Dem Käufer ist die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von uns untersagt, soweit er nicht mit Forderungen aufrechnet, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.    Eigentumsvorbehalt

8.1    Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften  Waren unser Eigentum.
8.2    Der Käufer ist berechtigt, unsere Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit den Erfüllungen seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Rückstand ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.3    Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
8.4    Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte auf die in unserem Eigentum zustehenden Waren zugreifen. Die Benachrichtigung muss enthalten: Anschrift des Gläubigers, Höhe der Schuldsummen, Aufstellung der gepfändeten Gegenstände, Versteigerungstermin, Anschrift des zuständigen Gerichtsvollziehers.
8.5    Wir sind berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, sobald der Käufer mit der Erfüllung einer fälligen Vertragspflicht oder der Bezahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Rückstand gerät oder sich sonst vertragswidrig verhält.
8.6    Die Ausübung unseres Eigentumsrechts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.    Datenschutz, Haftungsbeschränkung

9.1    Sämtliche Daten aus der Geschäftsverbindung werden in unserer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gespeichert und verarbeitet.
9.2    Soweit uns bei der Vertragsabwicklung nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, sind Schadensersatzansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.

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